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Gericht |
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angewandte Vorschrift |
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Kurzinfo |
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| 13.02.2007 |
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Oberlandesgericht Celle |
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§ 4 Gewaltschutzgesetz |
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Bei Abfassung eines Urteils nach dem Gewaltschutzgesetz ist darauf zu achten, dass die Belästigungen im Tatbestand des Urteils detailiert dargestellt werden. Wird dies versäumt, so verhindert dies unter Umständen die Verhängung einer Strafe wegen erneuten Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung. |
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| 08.02.2007 |
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Landgericht Berlin |
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§ 823 BGB |
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Die Anprangerung im Internet, insbesondere unter Namensnennung und Bildnisveröffentlichung, muss nach dem Urteil des Landgerichts Berlin nicht hingenommen werden. |
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| 22.06.2006 |
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Landessozialgericht |
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OEG |
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Die Entscheidung bezieht sich auf die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Stalking-Opfer Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz hat. |
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| 20.06.2006 |
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Kammergericht |
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§§ 22 f. KUG |
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Auch bei bekannten Moderatoren und Schauspielern ist es nicht zulässig, gegen den Willen des Prominenten Fotos von dessen Haftentlassung zu veröffentlichen. |
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| 07.06.2006 |
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Landgericht Kleve |
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§§ 32, 212 StGB |
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Tötet ein Stalkingopfer ihren Peiniger, so kann dies unter Umständen kraft Notwehrrechts gerechtfertigt sein. |
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| 18.01.2006 |
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Oberlandesgericht Saarbrücken |
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§§ 823, 1004 BGB |
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Ein Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass eine künftige Störung zu befürchen ist und damit eine Wiederholungsgefahr besteht. Diese sog. Wiederholungsgefahr wird grundsätzlich vermutet, wenn es zu einer Verletzung - hier: Fußtritt gegenüber einer Schwangeren - gekommen ist. Allerdings scheidet eine Wiederholungsgefahr nach Ansicht des Senates aus, wenn die erste Tat durch Eifersucht motiviert ist und sich in den darauf folgenden 1 1/2 Jahren kein weiterer Vorfall mehr ereignet. |
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| 11.01.2006 |
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Landgericht Hannover |
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§ 823 BGB; Art. 1 und 2 GG |
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Die Entscheidung des Landgerichts Hannover bezieht sich auf einen Fall, in dem Oliver Pocher als Moderator der Fernsehsendung "Wetten, dass...?" in einem Live-Interview, welches über 14 Millionen Zuschauer verfolgten, eine Interviewpartnerin mit den Worten "Ich will ja nichts sagen, aber Du siehst echt ganz schön alt aus für Dein Alter." ... "Ja, wir haben übrigens ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich sie mal vorschlagen." auf Entschädigung in Anspruch genommen worden ist. Im Anschluß hieran kam es nach Behauptung der Geschädigten zu einer regelrechten "Belagerung" der Wohnung und des Arbeitsplatzes der Geschädigten seitens der Presse. |
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| 21.12.2005 |
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Landgericht Düsseldorf |
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Gewaltschutzgesetz |
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Das Landgericht Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob ein bekannter englischer Popmusiker sich gegen penetrante Warnungen vor Gefahren durch eine vermeintliche Weltverschwörung im Zusammenhang mit Ufos zur Wehr setzen kann. Die Kammer bejaht die Voraussetzungen des § 1 GewSchG und verbietet der Stalkerin weitere Belästigungen.
Nachtrag: Die Angelegenheit beschäftigte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 107/06 -. |
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| 15.11.2005 |
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Amtsgericht Recklinghausen |
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§ 1 Gewaltschutzgesetz |
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Das Amtsgericht Recklinghausen verurteilte einen Stalker, der sein Opfer im Wald beim Waldlauf belästigte und beleidigte. |
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| 24.10.2005 |
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Amtsgericht Schöneberg |
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§ 1 Abs. 1 S. 2 GewSchG |
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Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wer Bedrohung durch den angeblichen Stalker nachzuweisen hat. |
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| 21.03.2005 |
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Amtsgericht Rheinbach |
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§§ 223, 230, 316, 53, 69, 69a StGB |
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Wer nach beendeter Liebesbeziehung und zwei zivilgerichtlichen Verfahren wegen Belästigung in Kenntnis der massiven psychosomatischen Störungen seines Opfers (hier: Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen und Panikattacken) gegen dessen ausdrücklich erklärten Willen Belästigungen in Form von ständigen Telefonanrufen, des Versendens von SMS und last not least in Form des Auflauerns in Geschäften, in der Kirche oder im Urlaubsort fortsetzt, macht sich unter Umständen wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) strafbar. Sofern er auch weiteren "Verflossenen" in dieser Art und Weise massiv und rücksichtslos nachstellt, liegt nach Ansicht des Gerichts eine verminderte Schuldfähigkeit nahe.
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| 22.05.1979 |
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Amtsgericht Bielefeld |
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§§ 249, 823, 847 BGB |
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Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte eine Stalkerin, die ihre ehemalige Nachbarin durch ständige Telefonanrufe rund um die Uhr terrorisierte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.200,00 DM. Außerdem musste die Stalkerin die Auslagen für die Fangschaltung erstatten. |
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